Energieausgleich:

Teil 1: 200,00 €

Teil 2: 200,00 €


Für diejenigen, die bereits die integrierte Atlan Hohepriester Einweihung bekamen, ist nur der 2. Teil erforderlich.


Voraussetzung: Atlan Heaven Einweihung

Atlan Priest Einweihung

Die Atlan Priest Einweihung besteht aus 2 Teilen.


Der 1. Teil dient der Übertragung der atlantischen Weisheit und der Energien des alten Wissens zur Rückerinnerung und Eröffnung der individuellen spirituellen Fähigkeiten aus atlantischen Inkarnationen. Hierbei wird die Saat der Erweckung in das bio-energetische menschliche System gelegt.


Der Nährboden hierfür ist die holistische  Geistheilung, die der ganzheitlichen Heilung und Aktivierung der eigenen inneren Selbstheilungskräfte und der Gesundung des physischen, geistigen und seelischen Körpersystems des Menschen dient.


Alle Zellen, Organe und Meridiane des physischen und ätherischen Systems werden mit den heiligen, kristallinen Energien der atlantischen Hohepriester durchflutet. Holistische und dimensionsübergreifende Heilimpulse und Informationen werden hierbei übertragen, welche der Kommunikation des gesamten holistischen Körpersystems dienlich sind.


Die hierdurch entstehende harmonische Symbiose in der multidimensionalen Verkörperung dient der Gesundung, der Harmonie und dem Wohlgefühl des Menschen.


Der 2. Teil führt dich während eines Channelings auf eine Reise mit Saint Germain in die geheimen heiligen Kammern der Weisheit und des Wissens der „Priesterschaft des Heiligen Schwans“ von Atlantis.

 


Wir freuen uns auf dich … Selomane & Eloma


Hinweis:  Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Wir stellen keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen unserer Dienste (Reiki-Übertragungen/Elatasin-Übertragungen, Atlantis-Übertragungen) erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Unsere Klienten klären wir vor jeder Inanspruchnahme unsere Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Unsere Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz.


Weiter verweisen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.

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